Das Blockhaus besteht aus einem beheizbaren Gruppenraum
(ca. 30 qm) mit Tischen und Bestuhlung, einer Küche und natürlich
den sanitären Einrichtungen. Es kann wahlweise komplett oder in Teilen
gemietet werden.
Natürlich können Sie nach Absprache auch den Außenbereich
nutzen! Die Feuerstelle bietet sich für ein Lagerfeuer an, außerdem
gibt es einen Grill und einen Holzbackofen. Der Hofbereich eignet sich
für Spiele aller Art.
Das Blockhaus und ein Großteil der Außenanlage sind barrierefrei und somit auch für Menschen mit Gehbehinderung oder Rollstuhlfahrer geeignet! Die Sanitäranlage verfügt über ein rollstuhltaugliches WC und Dusche.
Besichtigen Sie die Örtlichkeiten und verschaffen Sie sich einen Eindruck darüber, ob die Räumlichkeiten für Ihre Zwecke geeignet sind.
Haben Sie Interesse, dann sprechen Sie das Team der Jugendfarm an und nennen Ihren Wunschtermin. Ist er frei, werden weitere Absprachen getroffen.
Kurz vor Veranstaltung erfolgt eine genaue Einweisung in Örtlichkeiten und Regeln, die Schlüsselübergabe und die Erstellung des Mietvertrags.
Wir müssen jedoch aus Versicherungsgründen darauf bestehen, dass eine volljährige Person die Verantwortung für die Veranstaltung und auch für die Anmietung übernimmt.
Die Räume und Einrichtungsgegenstände sind natürlich pfleglich zu behandeln und nach Veranstaltung sorgfältig gereinigt und aufgeräumt zu verlassen. Das gleiche gilt für die Außenanlagen, wenn diese mit genutzt werden.
Die Vermietung kostet für
(Förder-)Mitglieder der Jugendfarm und Lebenshilfe 50,- € pro Tag
Nichtmitglieder 95,- €.
Dieser Betrag ist bei Abholung des Schlüssels sofort zu entrichten und verbleibt bei der Jugendfarm.
Putzservice: Falls Sie die Endreinigung nicht selbst machen möchten, können wir das Putzen für Sie übernehmen. Es wird eine Pauschale von 25,- € angesetzt und mit der Miete bezahlt. Sollten höhere Kosten entstehen, wird bei Schlüsselabgabe nachbezahlt oder die Kaution in Anspruch genommen.
Lesen Sie sich den Mietvertrag
der Jugendfarm im Detail durch!
Fragen richten Sie bitte an
Beitrittserklärung zur Mitgliedschaft - näheres unter Mitgliedschaft